Strafbefehl wegen Krypto-Steuerhinterziehung: Einspruch einlegen oder akzeptieren?
Der Strafbefehl kommt per Post. Oft ohne Vorwarnung, manchmal Monate nach der letzten Anhörung. Drin steht: Steuerhinterziehung, § 370 AO. Tatmehrheitlich, soundso viele Fälle. Geldstrafe: 90 Tagessätze à 150 Euro. Oder 120 Tagessätze à 200 Euro. Oder deutlich mehr.
Wer Bitcoin- oder Krypto-Gewinne nicht erklärt hat und jetzt einen Strafbefehl in den Händen hält, steht vor einer Entscheidung mit erheblicher Tragweite: Einspruch einlegen oder akzeptieren? Diese Entscheidung muss innerhalb von zwei Wochen fallen. Und sie lässt sich nicht rückgängig machen.
Was ein Strafbefehl rechtlich bedeutet
Ein Strafbefehl ist kein Anhörungsbogen, kein Vorschlag, kein Angebot. Er ist ein vollwertiges Urteil — nur ohne Hauptverhandlung. Das Gericht hat den Sachverhalt geprüft, die Strafe festgesetzt, und wenn Sie nicht reagieren, wird der Strafbefehl nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Dann steht er im Bundeszentralregister. Dann haben Sie eine Vorstrafe.
Die Rechtsgrundlage: §§ 407 ff. StPO. Der Strafbefehl kann nur Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung aussprechen. Bei Krypto-Steuerhinterziehung liegen die meisten Strafbefehle im Bereich von 60 bis 180 Tagessätzen — je nach Hinterziehungssumme und Anzahl der Taten.
Die Zwei-Wochen-Frist: Kein Spielraum
Ab Zustellung läuft eine Frist von zwei Wochen (§ 410 Abs. 1 StPO). Innerhalb dieser Frist können Sie Einspruch einlegen. Danach nicht mehr. Die Frist ist nicht verlängerbar. Es gibt keine Nachsicht, kein „ich war im Urlaub“. Wenn der Strafbefehl ordnungsgemäß zugestellt wurde und Sie zwei Wochen untätig bleiben, ist er rechtskräftig.
In der Praxis heißt das: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an. Nicht übermorgen. Nicht nach dem Wochenende. Sofort. Ein Einspruch ist formlos möglich, ein Fax oder Schreiben an das zuständige Gericht reicht. Aber die Entscheidung, ob Einspruch sinnvoll ist, erfordert Akteneinsicht — und die braucht Zeit.
Wann Einspruch Sinn ergibt
Nicht jeder Strafbefehl verdient Einspruch. Manchmal ist die Akzeptanz die klügere Strategie. Aber es gibt klare Fälle, in denen Einspruch zwingend geboten ist:
1. Die Hinterziehungssumme ist falsch berechnet
Krypto-Steuerfälle sind rechnerisch komplex. Anschaffungskosten, Veräußerungszeitpunkte, FIFO-Methode, Holding-Perioden, Transfers zwischen Wallets und Börsen — hier passieren Fehler. Die Steuerfahndung arbeitet oft mit unvollständigen Daten. Wenn die Berechnung der hinterzogenen Steuer fehlerhaft ist, stimmt auch die Strafe nicht.
Ein Beispiel: Ein Mandant hatte 2017 Bitcoin gekauft, 2018 auf eine andere Börse transferiert und 2019 verkauft. Die Steuerfahndung wertete den Transfer 2018 als Veräußerung, weil die Blockchain-Analyse eine Transaktion an eine andere Adresse zeigte. Das waren aber nur interne Transfers. Die vermeintliche Hinterziehungssumme war um 180.000 Euro zu hoch. Der Einspruch reduzierte die Geldstrafe um mehr als die Hälfte.
2. Die Haltefrist wurde nicht berücksichtigt
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nur steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt. Das klingt simpel, ist es aber nicht. Bei DeFi-Protokollen, Staking, Lending und Token-Swaps ist die Frage, wann eine „Anschaffung“ vorliegt und wann die Haltefrist neu beginnt, juristisch umstritten. Wenn der Strafbefehl von einer falschen Einordnung ausgeht, ist Einspruch geboten.
3. Der Vorsatz fehlt
Steuerhinterziehung nach § 370 AO erfordert Vorsatz — mindestens bedingten Vorsatz. Wer schlicht nicht wusste, dass Krypto-Gewinne steuerpflichtig sind, oder wer aufgrund widersprüchlicher BMF-Schreiben und fehlender höchstrichterlicher Rechtsprechung in Verbotsirrtum gehandelt hat, handelte möglicherweise nicht vorsätzlich. In Betracht kommt dann allenfalls eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO — eine Ordnungswidrigkeit mit deutlich geringeren Konsequenzen.
Gerade bei Sachverhalten aus 2015 bis 2019, als die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen noch weitgehend ungeklärt war, ist der Vorsatznachweis angreifbar. Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hat erstmals umfassend Stellung bezogen — für Zeiträume davor fehlte vielen Anlegern jede belastbare Orientierung.
4. Die Tagessatzhöhe stimmt nicht
Der Tagessatz richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Verurteilten (§ 40 Abs. 2 StGB). In Krypto-Fällen setzen Gerichte die Tagessatzhöhe manchmal auf Basis der Krypto-Gewinne an — also auf Basis genau der Einkünfte, die der Beschuldigte angeblich nicht hatte oder nicht deklariert hat. Das ist methodisch fragwürdig. Der Tagessatz bemisst sich nach den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen, nicht nach historischen Spekulationsgewinnen.
Wann Akzeptanz die bessere Strategie ist
Einspruch bedeutet: Hauptverhandlung. Öffentlich. Mit Zeugen, Sachverständigen, voller Beweisaufnahme. Und mit einem Risiko, das viele unterschätzen: Das Gericht ist nach Einspruch nicht an den Strafbefehl gebunden. Es kann eine höhere Strafe verhängen als im Strafbefehl vorgesehen (§ 411 Abs. 4 StPO i.V.m. der allgemeinen Strafzumessung). Das passiert selten, aber es passiert.
Akzeptanz ist sinnvoll, wenn:
- Die Berechnung stimmt und die Strafe angemessen ist
- Die Geldstrafe unter 90 Tagessätzen liegt (dann erscheint sie nicht im Führungszeugnis)
- Das Verfahren schnell abgeschlossen werden soll — etwa weil eine Selbstanzeige nicht vollständig wirksam war und die Strafe als „Preis“ für den Abschluss akzeptabel ist
- Die steuerliche Nachzahlung bereits erfolgt ist und die Geldstrafe im erträglichen Rahmen bleibt
90-Tagessatz-Grenze: Warum sie so wichtig ist
Geldstrafen bis einschließlich 90 Tagessätze erscheinen nicht im Führungszeugnis (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG). Für Anwälte, Steuerberater, Beamte und alle, die ein einwandfreies Führungszeugnis brauchen, ist das eine harte Grenze. Ein Strafbefehl über 91 Tagessätze hat andere Konsequenzen als einer über 89.
In der Verteidigungspraxis ist die Verhandlung um die Tagessatzanzahl daher oft der zentrale Punkt — nicht die Frage, ob der Mandant schuldig ist, sondern ob das Strafmaß unter dieser Schwelle bleibt. Das lässt sich häufig durch eine Verständigung nach § 257c StPO erreichen, aber nur in der Hauptverhandlung nach Einspruch.
Die steuerliche Seite: Was neben der Strafe passiert
Der Strafbefehl regelt nur die strafrechtliche Seite. Parallel läuft das Besteuerungsverfahren weiter. Das Finanzamt erlässt geänderte Steuerbescheide für alle offenen Jahre, fordert die hinterzogenen Steuern nach — plus Hinterziehungszinsen von 0,5 % pro Monat (§ 235 AO). Bei Krypto-Gewinnen aus dem Bull-Run 2017/2018 summieren sich die Zinsen mittlerweile auf einen erheblichen Betrag.
Dazu kommt: Die steuerliche Festsetzungsfrist verlängert sich bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Das Finanzamt kann also Veranlagungszeiträume ab 2016 noch aufgreifen — vorausgesetzt, es liegt tatsächlich eine Steuerhinterziehung vor. Genau dieser Punkt ist in der Verteidigung relevant: Wenn der Vorsatz erfolgreich angegriffen wird, gilt die reguläre Festsetzungsfrist von vier Jahren. Jahrgänge, die dann verjährt wären, fallen komplett weg.
Beschränkter Einspruch: Die Mittelweg-Option
Wenig bekannt, aber taktisch oft sinnvoll: Der Einspruch kann auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden. Das bedeutet: Der Schuldspruch bleibt unangefochten, aber die Höhe der Strafe wird verhandelt. Der Vorteil: kein Streit über den Sachverhalt, keine Beweisaufnahme, kein Risiko einer Verschlechterung beim Schuldspruch. Nur die Strafe steht zur Debatte.
Das ist besonders dann sinnvoll, wenn die Hinterziehungssumme im Wesentlichen unstrittig ist, aber die Tagessatzanzahl knapp über der 90-Tagessatz-Grenze liegt. In der Hauptverhandlung lassen sich dann strafmildernde Umstände vortragen, die im schriftlichen Strafbefehlsverfahren untergegangen sind: vollständige Nachzahlung, Kooperationsbereitschaft, erstmaliges Vergehen, persönliche Umstände.
Was Mandanten falsch machen
Fehler 1: Nichts tun. Der häufigste und folgenschwerste Fehler. Wer den Strafbefehl ignoriert, hat nach zwei Wochen eine rechtskräftige Verurteilung. Die lässt sich danach nur noch unter extrem engen Voraussetzungen angreifen (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 44 StPO — und die Hürden sind hoch).
Fehler 2: Einspruch ohne Akteneinsicht. Wer pauschal Einspruch einlegt, ohne die Ermittlungsakte gelesen zu haben, verschenkt seine Verteidigungsmöglichkeiten. Erst die Akte zeigt, worauf die Anklage beruht: Welche Daten hat die Steuerfahndung? Welche Blockchain-Analyse liegt vor? Welche Zeugenaussagen? Ohne dieses Wissen ist keine sinnvolle Verteidigungsstrategie möglich.
Fehler 3: Den Steuerberater statt einen Strafverteidiger fragen. Der Steuerberater kennt sich mit Steuern aus. Aber ein Strafbefehl ist ein Instrument des Strafrechts. Einspruchsfristen, Verfahrenstaktik, Strafzumessung, Verständigung nach § 257c StPO — das ist Strafverteidigung. Im Idealfall arbeiten Steuerberater und Strafverteidiger zusammen. Aber die Führung im Strafverfahren liegt beim Verteidiger.
Der typische Ablauf nach Einspruch
- Einspruch einlegen (fristwahrend, auch ohne Begründung)
- Akteneinsicht beantragen (über den Verteidiger, § 147 StPO)
- Akte auswerten: Berechnung der Hinterziehungssumme prüfen, Blockchain-Analyse auf Fehler untersuchen, Vorsatzargumente identifizieren
- Verteidigungsstrategie festlegen: Volleinspruch oder Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch?
- Verständigungsgespräch mit dem Gericht: In vielen Fällen lässt sich vor der Hauptverhandlung eine Einigung erzielen — etwa Reduzierung auf unter 90 Tagessätze gegen Geständnis
- Hauptverhandlung (falls keine Verständigung): In der Regel ein Termin, Dauer wenige Stunden
Besonderheiten bei hohen Hinterziehungssummen
Ab einer Hinterziehungssumme von 50.000 Euro spricht die Rechtsprechung von einem „großen Ausmaß“ im Sinne des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO. Dann droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein Strafbefehl ist in solchen Fällen nicht mehr möglich — das Verfahren geht direkt in die Hauptverhandlung.
In der Krypto-Praxis werden diese Schwellenwerte schnell erreicht. Wer 2017 für 5.000 Euro Bitcoin gekauft und Anfang 2018 für 80.000 Euro verkauft hat, ohne die Differenz zu versteuern, liegt mit der hinterzogenen Einkommensteuer (plus Soli, plus ggf. Kirchensteuer) schnell im fünfstelligen Bereich. Bei mehreren Jahren und größeren Portfolios sind sechsstellige Hinterziehungssummen keine Seltenheit.
Für diese Fälle ist der Strafbefehl keine Option — aber die Verständigung im Hauptverfahren umso wichtiger. Hier zeigt sich der Vorteil der doppelten Fachanwaltskompetenz in Strafrecht und Steuerrecht: Die steuerliche Berechnung und die strafrechtliche Verteidigung müssen aus einem Guss kommen.
NRW-Schwerpunkt: Was gerade passiert
Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Bielefeld wertet seit 2023 systematisch Daten von Kryptobörsen aus — zunächst bitcoin.de, mittlerweile weitere Plattformen. Rund 4.000 Anleger allein in NRW sind betroffen. Die Daten werden länderübergreifend geteilt. Die Folge: Eine Welle von Ermittlungsverfahren und Strafbefehlen, die 2025 und 2026 ihren Höhepunkt erreicht.
Wer in NRW oder einem angrenzenden Bundesland einen Strafbefehl wegen Krypto-Steuerhinterziehung erhält, steht mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einem Fall, der auf diesen Datenabgleich zurückgeht. Die Blockchain-Analysen der Steuerfahndung sind dabei nicht immer fehlerfrei. Gerade bei komplexen Transaktionshistorien mit mehreren Börsen, DEX-Trades und Cross-Chain-Transfers entstehen Zuordnungsfehler, die die Hinterziehungssumme nach oben verzerren.
Vorstrafe und berufliche Konsequenzen
Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung hat Folgen über die Geldstrafe hinaus:
- Führungszeugnis: Ab 91 Tagessätzen sichtbar. Relevant für Beamte, Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und viele Arbeitgeber
- Gewerbezentralregister: Eintragung möglich, relevant für Gewerbetreibende
- Berufsrechtliche Konsequenzen: Bei Freiberuflern (Anwälte, Steuerberater, Ärzte) kann eine Verurteilung berufsrechtliche Verfahren nach sich ziehen
- Waffenrecht: Verurteilung über 60 Tagessätze kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen
Diese Nebenfolgen sind oft gravierender als die Geldstrafe selbst. Wer als Steuerberater wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, riskiert seine Bestellung. Wer als Beamter vorbestraft ist, riskiert disziplinarrechtliche Konsequenzen bis zur Entfernung aus dem Dienst.
Die Entscheidung: Eine Checkliste
- Ist die Hinterziehungssumme korrekt berechnet? → Wenn nein: Einspruch
- Liegt die Tagessatzanzahl über 90? → Einspruch prüfen (Ziel: unter 90)
- Wurde die Haltefrist korrekt berücksichtigt? → Wenn nein: Einspruch
- Ist der Vorsatz nachweisbar? → Wenn zweifelhaft: Einspruch
- Drohen berufliche Konsequenzen? → Verteidigungsstrategie auf Strafmaß ausrichten
- Ist schneller Abschluss wichtiger als Strafreduzierung? → Akzeptanz erwägen
Die Antwort ist nie pauschal. Sie hängt vom Einzelfall ab, von der Akte, von den persönlichen Umständen. Aber eines ist sicher: Wer einen Strafbefehl wegen Krypto-Steuerhinterziehung erhält und innerhalb von zwei Wochen nicht reagiert, hat alle Optionen verloren.
Quellenverzeichnis
- §§ 407 ff. StPO — Strafbefehlsverfahren
- § 410 StPO — Einspruch gegen den Strafbefehl
- § 370 AO — Steuerhinterziehung
- § 235 AO — Hinterziehungszinsen
- § 32 BZRG — Tilgung im Zentralregister
- § 257c StPO — Verständigung
- BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 — Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen
Tim Cörper, Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht, Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB, Krefeld

