Strafbefehl wegen Krypto-Steuerhinterziehung: Einspruch, Fristen und Verteidigung
Der Briefumschlag kommt vom Amtsgericht. Darin: ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung. Vorwurf: Krypto-Gewinne nicht erklärt. Geldstrafe: 90 Tagessätze. Wer diesen Moment erlebt, steht vor einer der wichtigsten Entscheidungen seines Lebens. Denn ein Strafbefehl ist kein Vorschlag. Er ist ein Urteil — nur ohne Verhandlung.
Und genau hier passieren die folgenschwersten Fehler. Manche zahlen sofort, weil sie die Sache „hinter sich bringen“ wollen. Andere ignorieren den Umschlag. Beides kann katastrophal sein. Die nächsten zwei Wochen entscheiden, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Was ein Strafbefehl rechtlich bedeutet
Ein Strafbefehl nach §§ 407 ff. StPO ist ein schriftliches Strafurteil ohne mündliche Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn beim Amtsgericht, der Richter erlässt ihn — oft ohne den Beschuldigten je gehört zu haben. Das Gericht prüft die Akte, nicht den Menschen.
Im Bereich der Krypto-Steuerhinterziehung sind Strafbefehle das Standardwerkzeug der Justiz bei Fällen im unteren und mittleren Bereich. Hinterziehungsbeträge bis etwa 50.000 Euro landen fast immer im Strafbefehlsverfahren. Das geht schnell, bindet wenig Ressourcen — und funktioniert, weil die meisten Beschuldigten keinen Einspruch einlegen.
Zulässige Rechtsfolgen im Strafbefehl
Im Strafbefehl kann das Gericht nach § 407 Abs. 2 StPO verhängen:
- Geldstrafe — der Regelfall bei Krypto-Steuerhinterziehung. Bemessung in Tagessätzen (Anzahl × Höhe)
- Verwarnung mit Strafvorbehalt — selten, aber möglich bei geringem Hinterziehungsbetrag
- Fahrverbot — ja, auch das ist theoretisch zulässig
- Einziehung von Taterträgen — relevant, wenn Krypto-Assets als Taterlös qualifiziert werden
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung — bei höheren Beträgen durchaus üblich
Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung per Strafbefehl — das überrascht viele. Aber es ist geltendes Recht und wird bei Steuerhinterziehung mit Hinterziehungsbeträgen ab etwa 25.000 Euro regelmäßig beantragt.
Die 14-Tage-Frist: Warum jede Stunde zählt
Nach Zustellung des Strafbefehls haben Sie exakt zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen (§ 410 Abs. 1 StPO). Danach steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Das bedeutet:
- Die Geldstrafe wird vollstreckt
- Bei über 90 Tagessätzen erhalten Sie einen Eintrag im Führungszeugnis
- Die Verurteilung steht im Bundeszentralregister
- Berufliche Konsequenzen — von der Gewerbeerlaubnis bis zur Beamtenlaufbahn — können folgen
Die Zustellung erfolgt per Postzustellungsurkunde. Entscheidend ist der Tag, an dem der Brief in Ihren Briefkasten eingeworfen wurde — nicht wann Sie ihn öffnen. Urlaub schützt nicht. „Habe ich nicht gelesen“ schützt nicht. Die Frist läuft.
Einspruch einlegen: Wie es funktioniert
Der Einspruch selbst ist formlos möglich — ein Satz reicht: „Gegen den Strafbefehl vom [Datum], Az. [Aktenzeichen], lege ich Einspruch ein.“ Per Fax, per Brief an das Amtsgericht, oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Keine Begründung erforderlich zu diesem Zeitpunkt.
Mit dem Einspruch wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig. Stattdessen kommt es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Und hier beginnt die eigentliche Verteidigung.
Beschränkter Einspruch: Die unterschätzte Option
Wenig bekannt, aber taktisch wertvoll: Der Einspruch kann nach § 410 Abs. 2 StPO auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Zum Beispiel nur auf die Rechtsfolge — also die Höhe der Strafe — während der Schuldspruch akzeptiert wird.
Das kann sinnvoll sein, wenn die Steuerhinterziehung tatsächlich stattgefunden hat, aber die Tagessatzhöhe falsch berechnet wurde oder die Anzahl der Tagessätze unverhältnismäßig erscheint. Ein beschränkter Einspruch vermeidet eine vollständige Beweisaufnahme zum Tatvorwurf und konzentriert sich auf das, was wirklich angegriffen werden kann.
Verteidigungsansätze bei Krypto-Strafbefehlen
Die Verteidigung gegen einen Strafbefehl wegen Krypto-Steuerhinterziehung ist kein aussichtsloser Kampf. In unserer Praxis sehen wir regelmäßig Strafbefehle, die auf fehlerhaften Grundlagen beruhen. Die häufigsten Ansatzpunkte:
1. Fehlerhafte Gewinnberechnung
Das ist der häufigste und erfolgversprechendste Ansatz. Die Steuerfahndung berechnet den Hinterziehungsbetrag oft auf Basis unvollständiger Daten. Typische Fehler:
- Verkaufserlöse ohne Abzug der Anschaffungskosten: Das Finanzamt sieht Zuflüsse auf Börsenkonten, kennt aber nicht immer die ursprünglichen Kaufpreise. Ohne Gegenrechnung wird der gesamte Verkaufserlös als Gewinn behandelt.
- Ignorierte Haltefrist: Gewinne aus Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, sind steuerfrei (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Wenn die Fahndung alle Verkäufe als steuerpflichtig ansetzt, ohne die Haltedauer zu prüfen, ist der Hinterziehungsbetrag aufgeblasen.
- Falsche FiFo-Zuordnung: Die Zuordnung von Anschaffungskosten nach dem First-in-First-out-Prinzip ist bei komplexen Handelshistorien fehleranfällig. Schon eine falsche Zuordnungsreihenfolge kann den berechneten Gewinn um Zehntausende verschieben.
- Nicht berücksichtigte Verluste: Verlust-Trades auf anderen Börsen oder in anderen Perioden werden regelmäßig übersehen.
In einem Fall aus unserer Kanzlei hatte die Steuerfahndung einen Hinterziehungsbetrag von 78.000 Euro errechnet. Nach forensischer Aufarbeitung der vollständigen Transaktionshistorie lag der tatsächliche Betrag bei 12.400 Euro. Der Strafbefehl über 120 Tagessätze wurde nach Einspruch auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen reduziert — kein Führungszeugniseintrag.
2. Vorsatz vs. Leichtfertigkeit
Steuerhinterziehung nach § 370 AO setzt Vorsatz voraus. Wer „lediglich“ leichtfertig handelte — also die Sorgfaltspflicht verletzt, aber nicht bewusst hinterzogen hat —, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 378 AO (leichtfertige Steuerverkürzung). Der Unterschied: Keine Vorstrafe, deutlich geringere Geldbuße, kein Strafverfahren.
Gerade bei Krypto-Sachverhalten gibt es starke Argumente für fehlenden Vorsatz. Wer 2019 oder 2020 mit Kryptowährungen gehandelt hat, konnte sich auf kaum verfügbare offizielle Guidance berufen. Das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen kam erst am 10. Mai 2022. Viele Steuerberater waren selbst unsicher. Die Abgrenzung ist hier eine Frage der Darlegung im Einzelfall — und genau das ist Verteidigungsarbeit.
3. Verfahrensfehler
Strafbefehle werden im schriftlichen Verfahren erlassen. Die Richterin oder der Richter hat nur die Akte der Staatsanwaltschaft gesehen. Das bedeutet: Die Akte enthält nur belastende Umstände. Entlastende Aspekte, die Sie nie vorgetragen haben — weil Sie nicht angehört wurden —, fehlen.
Darüber hinaus prüfen wir, ob die Beweismittel verwertbar sind. Wurden die Börsen-Daten rechtmäßig per Sammelauskunftsersuchen nach § 208 AO erhoben? War das Ermittlungsverfahren ordnungsgemäß eingeleitet? Lag eine wirksame Belehrung vor? Verfahrensfehler können im Hauptverfahren geltend gemacht werden.
Was in der Hauptverhandlung passiert
Nach Einspruch beraumt das Amtsgericht einen Hauptverhandlungstermin an. Der Ablauf:
- Verlesung des Strafbefehlsantrags (ersetzt die Anklageschrift)
- Möglichkeit zur Einlassung — ob und wie Sie sich äußern, ist eine strategische Entscheidung
- Beweisaufnahme: Zeugenvernehmung (typischerweise der Steuerfahnder), Urkundsbeweise
- Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
- Urteil
Entscheidend: Das Gericht ist nach Einspruch nicht an den Strafbefehl gebunden. Es kann eine mildere Strafe verhängen — aber theoretisch auch eine härtere (sog. Verschlechterungsverbot greift beim Strafbefehl grundsätzlich nicht, BGH NStZ 2000, 220). In der Praxis ist eine Verschlechterung allerdings selten, wenn die Verteidigung sauber arbeitet.
Verständigung im Strafbefehlsverfahren
Häufig kommt es vor der Hauptverhandlung oder zu Beginn zu Verständigungsgesprächen nach § 257c StPO. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung erörtern, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. In Krypto-Steuerfällen ist das oft der effektivste Weg: Die Verteidigung legt eine eigene Gewinnberechnung vor, reduziert den Hinterziehungsbetrag, und das Gericht passt die Strafe entsprechend an.
Das Ziel: Eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen — damit kein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt. In vielen Fällen gelingt das, wenn die Verteidigung die Berechnung der Steuerfahndung substantiiert angreift.
90-Tagessätze-Grenze: Warum sie alles verändert
Die Schwelle von 90 Tagessätzen ist für die meisten Mandanten der entscheidende Punkt. Bis einschließlich 90 Tagessätze erscheint die Verurteilung nicht im Führungszeugnis — vorausgesetzt, es ist die erste Verurteilung und keine Freiheitsstrafe. Ab 91 Tagessätzen steht sie drin. Für Freiberufler, Beamte, Gewerbetreibende oder Menschen mit Aufenthaltstitel kann das existenzbedrohend sein.
Das BMF und die Bußgeld- und Strafsachenstellen haben eigene Richtlinien zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung. Die Tagessatzanzahl orientiert sich am Hinterziehungsbetrag. Bei Beträgen zwischen 10.000 und 50.000 Euro liegt sie typischerweise zwischen 50 und 120 Tagessätzen. Genau in diesem Bereich ist die Verteidigung am wirkungsvollsten: Wer den Hinterziehungsbetrag auch nur um einige Tausend Euro reduziert, kann die Grenze unterschreiten.
Fallbeispiel: Einspruch gegen Krypto-Strafbefehl
Ein Mandant erhielt im Januar 2026 einen Strafbefehl über 100 Tagessätze zu je 80 Euro (8.000 Euro Geldstrafe). Vorwurf: Steuerhinterziehung durch Nichtdeklaration von Bitcoin-Gewinnen in den Jahren 2021 und 2022. Die Steuerfahndung hatte seine Daten über ein Sammelauskunftsersuchen bei einer deutschen Krypto-Börse erhalten und den Hinterziehungsbetrag auf 34.000 Euro beziffert.
Unsere Aufarbeitung ergab: Mehrere der als steuerpflichtig eingestuften Verkäufe betrafen Coins, die der Mandant länger als ein Jahr gehalten hatte. Außerdem waren Anschaffungskosten für Zukäufe auf einer ausländischen Börse nicht berücksichtigt worden. Der tatsächliche Hinterziehungsbetrag lag bei 11.200 Euro.
Nach Einspruch und Vorlage der vollständigen Berechnung wurde das Verfahren in der Hauptverhandlung mit 60 Tagessätzen abgeschlossen. Kein Führungszeugniseintrag. Die Differenz: 40 Tagessätze weniger und eine Akte, die den Mandanten nicht sein Leben lang begleitet.
Wann man keinen Einspruch einlegen sollte
Nicht jeder Einspruch ist sinnvoll. Wenn der Sachverhalt klar ist, der Hinterziehungsbetrag korrekt berechnet wurde und die Geldstrafe unter 90 Tagessätzen liegt — dann kann die Annahme des Strafbefehls die richtige Entscheidung sein. Eine Hauptverhandlung ist öffentlich. Ein Strafbefehl nicht.
Aber diese Einschätzung kann nur treffen, wer die Akte gelesen hat, die Berechnung geprüft hat und die Strafzumessungspraxis kennt. Das ist keine Entscheidung, die Sie nach einer Google-Recherche treffen sollten.
Die steuerliche Seite nicht vergessen
Ein Strafbefehl beendet das Strafverfahren — aber nicht das Steuerverfahren. Das Finanzamt wird parallel oder anschließend geänderte Steuerbescheide erlassen und die hinterzogenen Steuern nachfordern, zuzüglich Nachzahlungszinsen nach § 233a AO und einem Hinterziehungszins nach § 235 AO von 0,5 % pro Monat.
Wer den Strafbefehl akzeptiert, ohne parallel die steuerliche Seite zu klären, zahlt doppelt: Geldstrafe plus Steuernachforderung. Wer geschickt verteidigt, stimmt beides aufeinander ab. Die Gewinnberechnung, die im Strafverfahren vorgelegt wird, muss mit der steuerlichen Nacherklärung konsistent sein. Widersprüche fallen auf — und schaden.
Als Fachanwälte für Strafrecht und Steuerrecht koordinieren wir die Verteidigung im Strafbefehlsverfahren mit der steuerlichen Aufarbeitung. Eine Kanzlei, zwei Fachanwaltstitel, kein Abstimmungsproblem zwischen Strafverteidiger und Steuerberater.
Quellenverzeichnis
- §§ 407 ff. StPO — Strafbefehlsverfahren
- § 410 StPO — Einspruch gegen den Strafbefehl
- § 257c StPO — Verständigung
- § 370 AO — Steuerhinterziehung
- § 378 AO — Leichtfertige Steuerverkürzung
- § 235 AO — Hinterziehungszinsen
- § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte
- BMF-Schreiben vom 10.05.2022 — Ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen
Tim Cörper, Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht, Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB, Krefeld

